Der Beirat kann gemäß § 23 (4) BeirOG neben Beiratsmitgliedern auch Personen als Mitglieder in die Ausschüsse entsenden, die in den Beirat wählbar sind, diesem aber nicht angehören. Nachfolgend sind die vom Beirat Woltmershausen benannten sachkundige Bürger:innen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke aufgelistet: