In § 32 Abs. 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass jedem Beirat die sogenannten Globalmittel für stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohner:innenzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.
Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter:innen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. D.h. die Einrichtungen, Vereine und Initiativen z.B. aus dem Bereich des Beirates Neustadt / Beirates Woltmershausen (Schulvereine, Kindergärten, Sportvereine usw.) können einen Globalmittelantrag an den jeweiligen Beirat stellen.
Oktober 2024 | |||||||
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